Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Wird die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung sichergestellt und dafür Pflegegeld bezogen, ist in regelmäßigen Abständen ein Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Die pflegerische Beratung nach § 37.3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden.
In der Beratungssituation wird ein möglicher Bedarf der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation erfasst und dem Pflegenden sowie dem Zu-Pflegenden Empfehlungen zu Wünschen und Möglichkeiten ausgesprochen.
Dazu gehören insbesondere Empfehlungen
- zur Überprüfung des Pflegegrades,
- zur Verbesserung der Pflegetechniken,
- zur Vermeidung von Überlastung,
- zur Gestaltung des Pflegemixes.
Insbesondere wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hingewiesen. Hierzu gehören:
- Pflegekurse,
- Kombinationsleistungen,
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege,
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen,
- Hilfs-/Pflegehilfsmittel,
- Wohnraumanpassung, usw.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad und ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend.
Für Empfänger von Pflegesachleistungen besteht keine gesetzliche Vorgabe, kann jedoch auf Wunsch in Anspruch genommen werden.
Pflegegeldempfänger / verpflichtend
- Pflegegrad 2 = halbjährlich
- Pflegegrad 3 = halbjährlich
- Pflegegrad 4 = vierteljährlich
- Pflegegrad 5 = vierteljährlich
Empfänger von Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2 = halbjährlich
- Pflegegrad 3 = halbjährlich
- Pflegegrad 4 = halbjährlich
- Pflegegrad 5 = halbjährlich
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 kann der Qualitätssicherungsbesuch halbjährlich abgerufen werden.
Haben Sie Fragen bezüglich der Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, sprechen Sie bitte die verantwortliche Pflegefachkraft an.
Möchten Sie einen Beratungsbesuch durch uns in Anspruch nehmen, können Sie auch online eine Terminanfrage stellen.
Wir bieten beratungsbesuche Monatgs bis Samstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr an.